Christine Scheck

Rechtsanwältin

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Betreuungsrecht

Wir formulieren mit Ihnen gemeinsam Ihre individuelle Patientenverfügung und erstellen Ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Bei der Durchsetzung des Patientenwillens vertreten wir Sie außergerichtlich wie gerichtlich. Weiterhin stehen wir Ihnen gegenüber den Betreuungsgerichten beim Wunsch nach einem Betreuerwechsel, Aufhebung der Betreuung, Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen oder sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Seite.